Wenn Sie sich trauen lassen möchten
Die Dreifaltigkeitskirche eignet sich sehr gut als Traukirche, da sie eine schlichte Schönheit birgt und eine gute Akustik besitzt.
Nach der Anmeldung bei der örtlichen Behörde/Standesamt setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrbüro in Verbindung (06162/3386).
Mit den Pfarrern der Gemeinde können Sie dann einen Trautermin festlegen sowie einen Termin für ein Traugespräch.
Hier auch fast alles über die Trauung in Reinheim
Weitere Informationen erhalten Sie bei der ev. Kirche von Hessen Nassau.
... Sie in die Kirche eintreten möchten
Es gilt:
Die Taufe bleibt immer gültig.
Wenn Sie in die Kirche eintreten möchten, wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie dürfen sich erklären, aber Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig.
Wenn Sie noch nicht getauft sind, werden wir alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, mit Ihnen besprechen.
Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, gibt es dazu mehrere Möglichkeiten:
a) bei Ihrem Gemeindepfarrer/Ihrer Gemeindepfarrerin.
Bei einem vorangehenden Gespräch können Sie Fragen bzgl. Ihrer Aufnahme klären. Die formale Aufnahme geschieht durch das Ausfüllen eines Formulars und Ihre Unterschrift. Die Aufnahme selbst kann je nach Wunsch sofort festgestellt werden oder bei einem besonderen Anlass (z.B. Teilnahme an einem Gottesdienst) vollzogen werden.
Falls vorhanden bringen Sie bitte zu dem Gespräch die Austrittserklärung vom Amtsgericht mit. Sollten Sie von der katholischen Kirche in die evangelische Kirche wechseln wollen, ist dazu erforderlich, dass sie zuerst bei Ihrem Amtsgericht oder beim Ortsgericht aus der katholischen Kirche austreten.
Formular für den Eintritt in die ev. Kirche
b) bei einem Pfarrer/einer Pfarrerin Ihres Vertrauens und Ihrer Wahl
c) bei einer Kircheneintrittsstelle: Eine solche Kircheneintrittsstelle ist z. B. in Darmstadt im Offenen Haus, Rheinstraße
Und was kostet das?
Der Akt des Eintritts ist kostenlos für Sie. Die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche kostet aber etwas.
Für’s Beten auch noch Geld bezahlen? Das wäre eine kurze Rechnung.
Aber die Solidarität mit Arbeitslosen, Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten, Musik und Kultur – all das kostet Geld. All das gehört zu unserem Angebot für eine menschenfreundliche Gesellschaft.
Und nicht zuletzt die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen. Menschen in Gemeinde, Diakonie und vielen weiteren Diensten bewegen eine Menge! Auch für Sie.
Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer (und reduziert sich, weil sie zugleich als Sonderausgabe abgezogen werden kann).
Denn die Kirche braucht diese finanziellen Mittel, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.
Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.
… und das bringt’s:
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie haben Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
- Sie können die vielfachen Angebote von der Jugend-, Erwachsenen- und Senioren- bis zur Bildungs- und Kulturarbeit nutzen.
- Sie haben reichhaltige Möglichkeiten, sich sozial, kulturell oder musikalisch ehrenamtlich zu engagieren.
- Sie können an den Wahlen zur Gemeindeleitung (Kirchenvorstand) und an den Gemeindeversammlungen teilnehmen.
- Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
- Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.
- Und nicht zuletzt helfen Sie mit, dass die altehrwürdigen Kirchengebäude erhalten werden.
Näheres finden Sie in der Broschüre der ev. Kirche von Hessen Naussau. Oder setzen Sie sich mit dem Gemeindebüro in Verbindung (06162/3386). Ein Gespräch mit einem der Pfarrer sollte schon sein.
Formular für den Eintritt in die ev. Kirche
http://www.ekhn.de/aktuell/detailmagazin/news/frau-fink-will-evangelisch-werden.html
Wenn Sie ein Kind taufen lassen möchten...
... dann setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindebüro in Verbindung (Tel.: 06162/3386), und wir vereinbaren einen Tauftermin und einen Termin für ein vorbereitendes Gespräch.
Die Anmeldung zur Taufe können Sie unten von dieser Seite herunterladen. (Bringen Sie außerdem bitte Ihr Stammbuch mit, eine Geburtsbescheinigung und Patenscheine der Paten).
Weiteres zur Taufe finden Sie in der Broschüre der Ev. Kirche von Hessen Nassau.
Taufstein in der Dreifaltigkeitskirche in Reinheim
Der Gemeindebrief seit 1986: 153 Ausgaben! (HIER die Ausgaben seit 2019)
![]() |
|||
Gemeindebrief 1-2025 | |||
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Gemeindebrief 1-2024 | Gemeindebrief 2-2024 | Gemeindebrief 3-2024 | Gemeindebrief 4-2024 |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Gemeindebrief 2-2023 | Gemeindebrief 3-2023 | Gemeindebrief 4-2023 | |
![]() |
![]() |
||
|
|
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
|
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
|
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
|
|
|
Hier finden Sie die Gemeindebriefe 2011-2018.net.pdf zum download (150MB)